Die Gebührenordnung des Holzweißiger Heimatvereins

Auf der Grundlage von § 5 der Satzung des Heimatvereins Holzweißig e.V.
beschließt die Mitgliederversammlung am 18.09.2008 die nachstehende Beitragsordnung.

1. Der jährlich zu entrichtende Mitgliedsbeitrag (Mindestbeitrag) beträgt:
(1) Vollbeitrag 12 Euro
(2) Familienmitglied über 18 Jahre je 6 Euro
(3) Kinder bis 14 Jahre frei, für Jugendliche von 14 bis 18 Jahre 3 Euro
(4) für Studenten und Auszubildende 6 Euro
(5) für Rentner, Arbeitslose und Personen ohne eigenes Einkommen 6 Euro

2. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Status des Mitglieds maßgebend.

3. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

4. Der Mitgliedsbeitrag wird bis zum 31. März des jeweiligen Jahres fällig.
Mitgliedsbeiträge können    
                1) durch Überweisung auf das Konto des Heimatvereins
                2) durch Bareinzahlung
entrichtet werden.

5. Beitragsrückstände sind durch den Schatzmeister jeweils bis zum 31. Mai des jeweiligen Jahres einzufordern.

6. Der Mitgliedsbeitrag ist als Jahresbeitrag zu entrichten. Soweit die Aufnahme in den Verein erst im 2. Halbjahr erfolgt, sind 50 % des Mitgliedsbeitrages zu zahlen.