Die Gebührenordnung des Holzweißiger Heimatvereins
Auf der Grundlage von § 5 der Satzung des
Heimatvereins Holzweißig e.V.
beschließt die Mitgliederversammlung am 18.09.2008 die
nachstehende Beitragsordnung.
1. Der jährlich zu entrichtende Mitgliedsbeitrag
(Mindestbeitrag) beträgt:
(1) Vollbeitrag 12 Euro
(2) Familienmitglied über 18 Jahre je 6 Euro
(3) Kinder bis 14 Jahre frei, für Jugendliche von 14 bis 18
Jahre 3 Euro
(4) für Studenten und Auszubildende 6 Euro
(5) für Rentner, Arbeitslose und Personen ohne eigenes
Einkommen 6 Euro
2. Für die Beitragshöhe ist der am
Fälligkeitstag bestehende Status des Mitglieds
maßgebend.
3. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
4. Der Mitgliedsbeitrag wird bis zum 31. März des jeweiligen
Jahres fällig.
Mitgliedsbeiträge können
1) durch Überweisung auf das
Konto des
Heimatvereins
2) durch
Bareinzahlung
entrichtet werden.
5. Beitragsrückstände sind durch den Schatzmeister
jeweils bis zum 31. Mai des jeweiligen Jahres einzufordern.
6. Der Mitgliedsbeitrag ist als Jahresbeitrag zu entrichten. Soweit die
Aufnahme in den Verein erst im 2. Halbjahr erfolgt, sind 50 % des
Mitgliedsbeitrages zu zahlen.